Mit der Einigung auf ein Handels- und Kooperationsabkommen am 24. Dezember2020 konnte ein Auslaufen der Übergangsphase und das gefürchtete Eintreten eines No-Deal-Szenarios verhindert werden. Seit dem 1. Januar 2021 wird das Abkommen vorläufig angewandt und regelt seither die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.
Mit dem Abkommen gehen umfassende und tiefgreifende Veränderungen in nahe zu allen Bereichen einher. Das Ende der Dienstleistungsfreiheit und der Personenfreizügigkeit schränkt etwa die Arbeitsmobilität zwischen beiden Parteien massiv ein: Das Abkommen enthält nur wenige Regeln, welche ein Mindestmaß an Mobilität – etwa für konzerninterne Entsendungen und zur Dienstleistungserbringung – gewähren.
Durch die buchstäblich in letzter Minute erzielte Einigung hatten Unternehmen und Arbeitnehmer kaum Zeit, sich auf die neuen Regelungen im Abkommen vorzubereiten.
In diesem ISWA-Webinar möchten wir die zentralen Inhalte des Abkommens aus Arbeitgebersicht näher beleuchten und die sich daraus ergebenden Änderungen und Herausforderungen für die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich mit Ihnen diskutieren.
Fragen zum Abkommen können Sie uns gerne vorab bis zum 3. März 2021 zusenden. Nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse europa@arbeitgeber.de.
1.
Einführung
Arne Franke
Abteilungsleiter Europa, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-
verbände (BDA), Berlin/Brüssel
2.
Einschätzung der EU-Kommission: Verhandlungsziele erreicht?
Nicolas von Lingen
Deputy Head of Unit, UK Service, Secretariat-General, EU-Kommission, Brüssel
Thorsten Behnke
PolicyOfficer/Trade Negotiator, Services and digital trade Unit, DG Trade, EU-Kommission, Brüssel
mit anschließender Diskussion
3.
Ende der Dienstleistungsfreiheit und Personenfreizügigkeit – eine Einordnung aus Arbeitgeberperspektive
Noora Neumayer
Senior Adviser, Abteilung Europa, BDA, Brüssel
Hans-Heinrich Baumann
Senior Adviser, Abteilung Europa, BDA, Berlin
mit anschließender Diskussion
4.
Nationale Regelungen und Anforderungen für den Zugang zum britischen Arbeitsmarkt
Dr. Rachel King
Botschaftsrätin und Leiterin der Abteilung EU- und Wirtschaftspolitik, Britische Botschaft, Berlin
Jack A. Stallworthy
Referent für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialpolitik (auch Bildung und Gesundheit), Britische Botschaft, Berlin
mit anschließender Diskussion
5.
Abschlusssrunde