Wenn von Nachhaltigkeit die Rede ist, so geht es längst nicht mehr nur um die Umwelt. Immer mehr rückt die soziale Dimension der Nachhaltigkeit in den Blick. Dieser Trend zeigt sich auch in der Vielzahl von legislativen Initiativen des EU-Gesetzgebers, die soziale Aspekte aufgreifen. So sieht die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) zahlreiche Berichtspflichten im Bereich Soziales vor. Auch die Taxonomie-Verordnung enthält eine Klausel zum sozialen Mindestschutz. Im Mittelpunkt der geplanten Wertschöpfungskettenrichtlinie stehen ebenso sozialpolitische Vorschriften.
Die europäische Gesetzgebung forciert die Gestaltung von Nachhaltigkeit insbesondere durch ein bürokratisches Berichtswesen. Dabei sind die EU-Berichtspflichtenweit von einem ganzheitlichen Ansatz entfernt, der kohärente und überschaubare Anforderungen an Unternehmen stellt. Sobald alle EU-Initiativen in den Unternehmen zum unfreiwilligen Praxistext zusammengeführt werden, befürchten viele Beobachter eine bürokratische Überforderung.
Im Zentrum des Webinars stehen die verschiedenen geplanten Berichtspflichten – relevante Akteure skizzieren deren derzeit laufende Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen. Gleichzeitig sollen Grenzen bei Tiefe und Aufwand der unternehmerischen Berichtspflichten aufgezeigt werden, die sich aus dem EU-Recht ergeben, und den Vorschlägen gegenübergestellt werden.
10.00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Arne Franke
Abteilungsleiter Europa
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin/Brüssel
10.05 Uhr
EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards: Vom Entwickeln und Erlassen delegierter Rechtsakte
Dr. Julia Menacher
Mitglied, EFRAG Sustainability Reporting TEG und Senior Expert, International Accounting & Sustainability Reporting, Allianz SE, München
Sven Gentner
Referatsleiter, Unternehmensberichterstattung, Audit und Kreditratingagenturen, GD FISMA
Europäische Kommission, Brüssel
anschließend Diskussion
10.45 Uhr
CSRD und Entwürfe der sozialen Berichtsstandards: Rechtliche Grenzen und Grenzüberschreitungen
Prof. Dr. Martin Nettesheim
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht
Eberhard Karls Universität Tübingen
anschließend Diskussion
11.15 Uhr
Abschlussrunde
Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei. Die Kosten des Seminars trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.