Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung gewährleistet, dass nicht der Staat, sondern über die Sozialwahlen legitimierte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler selbst die Sozialversicherungsträger verwalten. Sie hat sich in ihren Grundstrukturen seit über 100 Jahren bewährt. Dennoch ist eine Weiterentwicklung geboten. Über Entwicklungspotenziale, Chancen und Risiken werden wir in diesem Webinar beraten. Dabei sind Gesetzgeber und Selbstverwalter gleichermaßen gefordert.
Die Gestaltungsrechte der sozialen Selbstverwaltung sind dort, wo es sinnvoll ist, zu erweitern. Die Verantwortungsbereiche von Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und sozialer Selbstverwaltung müssen sachgerecht abgegrenzt sein. Der Staat sollte sich dazu auf den Erlass der Rahmengesetzgebung beschränken und die konkrete Ausgestaltung dieser Gesetzgebung der Selbstverwaltung überlassen.
Die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sehr unterschiedliche Organisation der Selbstverwaltung sollte durch ein einheitliches Verwaltungsratsmodell ersetzt werden. Die heutige Doppelstruktur von Vorstand und Vertreterversammlung in der Renten- und Unfallversicherung führt zu einer unnötigen Mehrfachbefassung von Gremien mit denselben Fragestellungen. Außerdem sind eine hinreichende Koordination und Abstimmung zwischen beiden Gremien kaum zu gewährleisten. Die Reform der Selbstverwaltung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung hat gezeigt, dass schlankere Strukturen zu mehr Effizienz und damit besserer Steuerung führen.
Virtuelle Sitzungsformate haben während der Corona-Krise gezeigt, wie effizient und familienfreundlich die Arbeit der Selbstverwalter ausgestaltet werden kann. Gerade mit Blick auf die anstehenden Sozialwahlen und die vorgegebenen Geschlechterquoten wäre zumindest eine ergänzende Beibehaltung der Online-Formate wertvoll.
Darüber hinaus sollten Sitzungen stets an einem Tag gebündelt werden und nicht, wie oft von der Versichertenseite gewünscht, auf zwei Tage verteilt. Es kann nicht im Sinne der durch die Selbstverwalter vertretenen Beitragszahler sein, vermeidbare Kosten für Anfahrt und Unterkunft zu verursachen, die obendrein einer Vereinbarkeit mit Hauptberuf und Familie entgegenstehen und die Umwelt belasten.
An der Öffentlichkeitsarbeit vor den Wahlen können und werden sich auch die Arbeitgeberverbände beteiligen. Im Fokus sollten Informationen stehen, mit denen das Organisationsprinzip und dessen Bedeutung erläutert werden.
10:00 – 10:10Uhr
Begrüßung und Einführung
Dr. Susanne Wagenmann
Abteilungsleitung Soziale Sicherung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
10:10 – 10:45Uhr
Sozialwahlen 2023 - Die Reformen durch den Gesetzgeber fordern das ganze System der Sozialversicherungsträger
mit anschließender Diskussion
Peter Weiß
Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
10:45 – 11:20Uhr
Organisation der Selbstverwaltung – Entwicklungspotenziale
mit anschließender Diskussion
Saskia Osing
Stellvertretende Abteilungsleitung Soziale Sicherung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
11:20 – 11:30Uhr
Abschlussrunde
Dr. Susanne Wagenmann
Abteilungsleitung Soziale Sicherung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei. Die Kosten trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.