Bis zum November 2024 müssen die Mitgliedstaaten der Union die sogenannte Mindestlohnrichtlinie umgesetzt haben. Inhaltlich setzt die Richtlinie zwei Schwerpunkte: eine Ausweitung der Tarifabdeckung und Referenzwerte für den Fall, dass in Mitgliedstaaten ein gesetzlicher Mindestlohn besteht. Beide Elemente lösen keine unmittelbaren Pflichten der Mitgliedsstaaten aus.
Die Kompetenz der EU für die Richtliniensetzung war und ist hoch umstritten. Das Königreich Dänemark hat daher (unterstützt vom Königreich Schweden) Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Nach unserer Auffassung zu Recht, das Vorhaben der Mindestlohnrichtlinie steht im eklatanten Widerspruch zu den Vorgaben des Artikels 153 AEUV. Selbst wenn man annehmen wollte, dass die Union eine Rechtsetzungskompetenz haben würde, hätte diese die Einstimmigkeit im Rat vorausgesetzt.
Sollte die Bundesregierung, sollte der Bundestag dennoch zur Umsetzung schreiten, müssen Handlungsoptionen ausgelotet werden. Das gilt für Änderungen im Mindestlohngesetz, die das Verfahren und die Kriterien der Anpassung betreffen ebenso wie für die Frage, was das vorgegebene „Ziel“ einer Tarifabdeckung von 80 Prozent bedeuten soll.
Schon die Frage, unter welchen Voraussetzungen man hinsichtlich von Unternehmen (und/oder auch Beschäftigten?) von einer Tarifbindung ausgehen kann, wird höchst streitig und kontrovers diskutiert. All dies wirft grundsätzliche Fragen auf. Im Kern geht es um die Zukunft der Tarifautonomie – möglicherweise in der gesamten EU – ganz sicher aber in Deutschland. Bleibt es bei der Koalitionsfreiheit und der aus ihr folgende Autonomie der Sozialpartner als Freiheitsgrundrecht oder kapert Stück für Stück der Staat dieses Recht?
All diese Fragen wollen wir mit Ihnen auf dem ISWA-Webinar zur Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre rege Beteiligung.
11:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Roland Wolf
Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
11:10 Uhr
Die EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041 und ihre Umsetzung in deutsches Recht mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Martin Franzen
Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Ludwig-Maximilians-Universität München
12:25 Uhr
Abschluss und Zusammenfassung
Roland Wolf
Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
12:30 Uhr
Ende des ISWA-Kurzwebinars
Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei. Die Kosten trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.