–Politikwebinar

Der Koalitionsvertrag und seine Ankündigungen im Arbeitsrecht

Zur Anmeldung
–Inhalt

Der Titel des aktuellen Koalitionsvertrags erinnert zumindest Ältere an die vollmundige Aussage der ersten von einem Sozialdemokraten geführten Bundesregierung im Jahr 1969, die mehr Demokratie wagen wollte. Ein sicher nobler Ansatz, der sich allerdings vor allem in Leistungsausweitungen der öffentlichen Hand niederschlug. Man kann vieles über die sozialliberale Koalition der 1970er Jahre sagen, dass aber Wirtschaft und Arbeitsmarkt 13 Jahre nach der Formulierung des eigenen Anspruchs stärker als zuvor oder auch nur gleich gut dastanden, wäre eine Verdrehung der Tatsachen. Daher muss und darf man gespannt sein, wie es unter dem neuen Motto weitergeht.  

Der Koalitionsvertrag enthält einige Ankündigungen. Die am meisten ins Auge stechende ist sicherlich auch diejenige, die der Tarifautonomie am wenigsten guttun wird: ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,00 Euro. Darüber hinaus gibt es Hinweise, die das kollektive Arbeitsrecht ebenso wie das individuale Arbeitsrecht betreffen. Viele der Ankündigungen erschöpfen sich im Beobachten und Abwarten. Das gilt einmal für die jetzt zum wiederholten Mal versprochenen Experimentierräume im Arbeitszeitrecht. Es gilt ebenso für die Zeitarbeit. Natürlich ist es richtig, Entwicklungen der Rechtsprechung auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu verfolgen. Das Verfolgen solcher Entwicklungen ist allerdings nicht primär Aufgabe der Bundesregierung. Sie hat den Auftrag, gestaltend einzugreifen. Sie muss das deutsche System der tarifautonomen Bestimmung von Equal Payund Equal Treatment mit großem Nachdruck verteidigen. Denn: Die Tariföffnungsklausel für Equal Treatment und Equal Pay hat – wie in kaum einer anderen Branche – die Bedeutung der Tarifautonomie gestärkt. Annähernd 100 % der Arbeitsverhältnisse unterliegen in der Zeitarbeit tariflichen Regelungen. 

Flexibilität bedarf es auf vielen Feldern: neue Formen der Selbständigkeit, agile Arbeitsmethoden, der zeitweilige Einsatz von Arbeitskräften, ein die Vertraulichkeit und das Zusammenwirken von Beschäftigten und Arbeitgebern nicht gefährdender Hinweisgeberschutz. All das sind Themen, die auf der Agenda der neuen Regierung stehen. Einige dieser Themen wollen wir auf diesem ISWA-Politikwebinar mit Ihnen und den Referenten aus Politik, Praxis und Wissenschaft vertieft erörtern, Schlussfolgerungen ziehen und mögliche Fehlentwicklungen aufzeigen. 

–Programm

Montag, 28. Februar 2022

 

11:00 Uhr
Begrüßung

Dr. Reinhard Göhner
Vorsitzender des Vorstands, Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e.V. (ISWA), Berlin

11:15 Uhr
Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag – Was kann uns zwischen 2022 und 2025 erwarten?
mit anschließender Diskussion

Ass. jur. Roland Wolf
Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin

 

12:15 Uhr
Mittagspause

 

13:00 Uhr
Zwischen Flexibilität und Sicherheit – Wo drückt der Schuh?
mit anschließender Diskussion

Dr. rer. pol. Hans-Peter Klös
Leiter des Wissenschaftsbereichs, Geschäftsführer, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

 

14:00 Uhr
Pause

 

14:15 Uhr
Befristete Arbeit – Ihre Bedeutung für Unternehmen und Arbeitsmarkt
mit anschließender Diskussion 

Prof. Dr. Ulrich Walwei
Vizedirektor, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, Honorarprofessor für Arbeitsmarktforschung, Institut für Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie der Universität Regensburg

 

15:15 Uhr
Pause
 
 

15:30 Uhr
Arbeitszeit – zwischen betrieblichen Anforderungen und europäischen Grenzen
mit anschließender Diskussion
 
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M.
Direktor, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

 

16:30 Uhr
Zusammenfassung 

Dr. Reinhard  Göhner
Vorsitzender des Vorstands, Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e.V. (ISWA), Berlin

 

16:45 Uhr
Ende des ersten Seminartages

 

Dienstag, 1. März 2022

09:00 Uhr
Selbständig oder abhängig – Anforderungen an eine Förderung neuer Erwerbsformen?
mit anschließender Diskussion
 
Carlos Frischmuth
Managing Director und Leiter Hauptstadtrepräsentanz, Hays AG, Berlin
 
 

10:00 Uhr
Pause

 

10:15 Uhr
Zeitarbeit – Arbeitnehmerüberlassung – Leiharbeit: Brücke in Beschäftigung oder Sackgasse?
mit anschließender  Diskussion 

 
Ass. jur. Florian Swyter
Hauptgeschäftsführer, Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
 
 

11:15 Uhr
Pause
 
 

11:30 Uhr
Homeoffice – zwischen Corona und Digitalisierung
mit anschließender  Diskussion  

Prof. Dr. Christian Picker
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht & Unternehmensrecht, Universität Konstanz

 

12:30 Uhr
Schlusswort

Dr. Reinhard Göhner
Vorsitzender des Vorstands, Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e.V. (ISWA), Berlin

Zur Anmeldung
–Informationen
Dr. Reinhard Göhner, Vorsitzender des Vorstands, Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e.V. (ISWA)
28.2.2022
1.3.2022
Mo: 11:00 Uhr bis 16:45 Uhr | Di: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
– Kosten

Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei. Die Kosten trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.

– Anmeldung