Der Koalitionsvertrag hat für das Arbeitsrecht einige knappe Änderungen angekündigt. Diese Änderungen wurden bereits im Jahr 2022 teilweise umgesetzt. Das gilt insbesondere für den gesetzlichen Eingriff in den Mindestlohn bzw. die Arbeit der Mindestlohnkommission. Die aktuelle Entwicklung beschränkt sich nicht auf diese rechtlich fragwürdige Belastung der Tarifautonomie. Auch in der Rechtsprechung und auf europäischer Ebene sind Entwicklungen eingetreten, die sich auf die rechtspolitische Diskussion zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auswirken werden.
Das gilt für die überraschende und trotz der umfassenden Begründung nicht überzeugende Herleitung einer allgemeinen Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit aus dem Arbeitsschutzgesetz durch das Bundesarbeitsgericht, Es gilt ebenso für das Inkrafttreten der sogenannten Mindestlohnrichtlinie auf europäischer Ebene. Auch wenn aus dieser Mindestlohnrichtlinie kein unmittelbarer Handlungsauftrag und keine unmittelbare Handlungs- verpflichtung für das Mindestlohngesetz folgt – wie dies sogar der Bundesarbeitsminister nochmals bestätigt hat, empfindet er den Umstand der Verabschiedung doch als Unterstützung seiner auf den Koalitionsvertrag ruhenden Erwägung, die Tarifbindung in Deutschland zu „stärken“. Noch in der Adventszeit hat das Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das für die Gestaltung von Vergaberecht zuständig ist, eine Konsultation der Öffentlichkeit über das Thema Tarifbindung begonnen. Der Koalitionsvertrag sieht dem gegenüber einen Dialog mit den Sozialpartnern vor. Das bedeutet zumindest keine Stärkung des Vertrauens in Achtung der vom Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit.
Auf dem Politikseminar 2023 wollen wir mit Ihnen diese Entwicklungen besprechen. Welche Auswirkungen müssen wir durch die Mindestlohn- gesetzgebung und die Erwägungen der Mindestlohnrichtlinie für die Tarifautonomie in Deutschland erwarten, was droht der Koalitionsfreiheit? Wie geht es weiter mit den vielen Fragen, die sich an die Gestaltung der Arbeitszeit – insbesondere die Vertrauensarbeitszeit – und an die Vereinbarung von mobiler Arbeit richten, die in den Unternehmen gerade auch im Sinne der Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Gestaltungsoptionen voraussetzen? Was bedeuten die Ankündigungen des Koalitionsvertrags für betriebliche Mitbestimmung und Vertretung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten? Das sind nur einige der offenen Fragen, die sich zu Beginn des neuen Jahres für den Praktiker stellen.
ab 17:30 Uhr
Akkreditierung
Hotel HILTON Berlin, Salon Corinth, I. Etage
18:00 Uhr
Gemeinsames Abendessen
19:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dr. Reinhard Göhner
Vorsitzender des Vorstands, Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e.V.
19:05 Uhr
Arbeitsrecht im Spannungsverhältnis zwischen nationaler Rechtsetzung und der Rechtsprechung des EuGH
mit anschließender Diskussion
Inken Gallner
Präsidentin, Bundesarbeitsgericht, Erfurt
20:30 Uhr
Ende des ersten Seminartags
09:00 Uhr
Begrüßung
Dr. Reinhard Göhner
Vorsitzender des Vorstands, Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e.V.
09:05 Uhr
Der Koalitionsvertrag nach einem Jahr „Koalition des Fortschritts“ – Stand und Perspektive mit anschließender Diskussion
Roland Wolf
Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Geschäftsführer, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
10:30 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Der neue Mindestlohn – deutsches und europäisches Recht
mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Martin Franzen
Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Ludwig-Maximilians-Universität München
12:30 Uhr
Mittagspause
14:00 Uhr
Die Frage der Arbeitszeit – Zwischen Erwartungshaltung der Arbeitnehmer und Erfassungsverpflichtung des BAG mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Frank Bayreuther
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Juristische Fakultät, Universität Passau
15:30 Uhr
Kaffeepause
16:00 Uhr
Mobile Arbeit – Welche Herausforderungen stellen sich in der Zukunft? mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Christian Picker
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht & Unternehmensrecht, Universität Konstanz
17:30 Uhr
Ende des zweiten Seminartags
09:00 Uh
Betriebsverfassung und Mitbestimmung – Wo drückt der Schuh?
mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M.
Direktor, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
10:30 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Tariftreue und Tarifbindung – Option für die Stärkung der Tarifautonomie? mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Richard Giesen
Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht – ZAAR, Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Ludwig-Maximilians-Universität München
12:30 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
14:00 Uhr
Ende des ISWA-Politikseminars
Die Kosten des ISWA-Politikseminars trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags. Die Teilnehmer übernehmen lediglich die Kosten Ihres Aufenthalts in Form einer Tagungspauschale (Tagungsgetränke | Pausencatering | Mittagessen) in Höhe von 163,00 Euro (Mo: 85,00€ | Di: 78,00€), die unmittelbar mit dem Hotel HILTON Berlin abzurechnen ist.
Das Abendessen am Einführungsabend, Sonntag, 19. Februar 2023, 18:00 Uhr ist für die Teilnehmer des ISWA-Politikseminars kostenfrei, muss aber über das Anmeldetool gesondert angemeldet werden.
Im Rahmen des ISWA-Politikseminars steht uns ein Zimmerkontingent zum Preis von 179,00€ pro Tag für ein Einzelzimmer mit Frühstück zur Verfügung. Sie können auf Wunsch mit Ihrer Anmeldung ein Einzelzimmer für zwei Übernachtungen (So: 179,00€ + Mo: 179,00€ = 358,00€) dazu buchen. Die Kosten für die Zimmerbuchung tragen die Teilnehmer selbst und sind bei Abreise unmittelbar mit dem Hotel HILTON Berlin abzurechnen.