Die Betriebsverfassung ist neben der Unternehmensmitbestimmung und der Tarifautonomie eine zentrale Säule der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten zum Wohle des Betriebs ist und bleibt die Grundlage jeder Form von betrieblicher Mitwirkung und Mitbestimmung. Die gelebte Betriebsverfassung hat sich auf dieser Grundlage in der täglichen Praxis vielfach bewährt. Sie hat neben der Tarifautonomie und der Mitbestimmung einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass auch in Krisen – wie zuletzt während der Pandemie – das Miteinander von Belegschaften und Arbeitgebern gut funktioniert hat. Die betriebliche Mitwirkung bei der Ordnung der betrieblichen Abläufe ist ein wertvoller Beitrag für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen. Sie kann darin unterstützen, zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beizutragen.
Die gesetzlichen Vorgaben der Betriebsverfassung beruhen allerdings auf Grundlagen, die zu Beginn des 20sten Jahrhunderts gelegt wurden. Sie sind von der sogenannten ersten und der sogenannten zweiten industriellen Revolution, der Einführung von Dampfmaschine und Massenfertigung wesentlich geprägt. Die Arbeitswelt hat sich aber vielfach schneller fortentwickelt, als die betrieblichen Regeln dem gefolgt sind. Einen wesentlichen Beitrag zu einem gewissen Auseinanderfallen hat auch eine immer detailliertere und kleinteiligere Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geleistet. Sie hat dabei teilweise Mitwirkungsrechte oder -möglichkeiten entwickelt, die sich im niedergelegten Betriebsverfassungsgesetz so nicht finden.
Ein besonders nachdrückliches Beispiel hierfür ist der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Er kann auch dazu „genutzt“ werden, in wirtschaftspolitische Grundentscheidungen des Unternehmens einzugreifen. Das ist nicht Aufgabe der Betriebsverfassung. So kann der Betriebsrat beispielsweise durch sein Mitwirkungsrecht bei der Lage und dem Beginn und Ende der Arbeitszeit Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nehmen, er soll aber nicht über die Öffnungszeiten eines Ladenlokals mitreden können. Das ist eine unternehmerische Grundentscheidung, die auch nur vom Arbeitgeber getroffen werden kann. Diese Grenze ist durch eine überbordende Beschlusspraxis der Gerichte vielfach überschritten. Mitbestimmungsrechte, wie z. B. beim Gesundheitsschutz, haben sich zu „Wundertüten“ der Einflussnahme entwickelt.
Wie also sollte sich Betriebsverfassung weiterentwickeln, um den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt überhaupt oder zumindest besser gerecht zu werden? Diese Frage wollen wir mit Ihnen diskutieren und mögliche Vorstellungen entwickeln. Betriebsverfassung muss sich einem Praxis-Check unterziehen, um ihre Akzeptanz zu erhalten. Mögliche Anpassungen wie auch deren Grenzen wollen wir mit Ihnen am besprechen.
10:45 Uhr
Akkreditierung
Hotel MELIA Berlin, Raum Sevilla
11:15 Uhr
Begrüßung
Steffen Kampeter
Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
11:30 Uhr
Betriebsratsbeteiligung – Funktionen der betrieblichen Mitbestimmung mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Christian Picker
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen
13:00 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
im Hotelrestaurant
14:00 Uhr
Mitwirkungsrechte neu justieren – kritische Bestandsaufnahme einzelner Mitbestimmungsregeln mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M. (Harvard)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Freie Universität Berlin
15:30 Uhr
Netzwerkzeit
mit gemeinsamer Kaffeepause
16:00 Uhr
Der Entwurf des DGB – an den Grenzen des Rechts oder darüber hinaus? mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Richard Giesen
Geschäftsführender Direktor des ZAAR, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität, München
17:30 Uhr
Kleine Pause
Zeit zur freien Verfügung
18:00 Uhr
Netzwerkzeit | Get together
Umtrunk mit kalten und warmen Häppchen
19:30 Uhr
Ende des ersten Seminartags
08:30 Uhr
Politisches Frühstück mit Kaffee und Häppchen:
Stand und Erwartungen im Hinblick auf den Koalitionsvertrag
Roland Wolf
Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
09:45 Uhr
Fehlsteuerung in der betrieblichen Mitbestimmung – der Blick der Praxis auf mögliche Anpassungen? mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Barbara Reinhard
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin, Partnerin, KLIEMT.Arbeitsrecht, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt
11:15 Uhr
Netzwerkzeit
mit gemeinsamer Kaffeepause
11:45 Uhr
Der Entwurf des DGB – Wie weit kann betriebliche Mitbestimmung gehen? mit anschließender Diskussion
Isabel Eder
Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt, Bundesvorstand, Deutscher Gewerkschaftsbund (DBG), Berlin
13:15 Uhr
Abschluss
Steffen Kampeter
Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Berlin
13:30 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
im Hotelrestaurant
14:30 Uhr
Ende des ISWA-Politikseminars
Bei Teilnahme stellt Ihnen das Hotel MELIA Berlin eine Tagungspauschale für Raumnutzung und Catering in Rechnung. Die Tagungspauschale beträgt 198,00 Euro für zwei Tage (Mi: 99,00€ | Do: 99,00€) und ist unmittelbar mit dem Hotel abzurechnen. Auf Wunsch können Sie mit Ihrer Anmeldung eine Übernachtung für den 15. Mai 2024 dazu buchen. Die Übernachtung kostet 229,00 € für ein Einzelzimmer inkl. Frühstück. Die darüber hinaus gehenden Kosten des Seminars trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.