Das Tarif- und Arbeitskampfrecht sind in ständiger Bewegung. Das belegen nicht zuletzt die vergangenen zwölf Monate. Von der gesetzlich initiierten Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12,00 Euro, über die dann verpflichtend gemachte erneute Anpassung dieses bereits weit überdurchschnittlich angehobenen Entgelts, die Diskussion um eine Tariftreueregelung, digitale Zugangsrechte der Gewerkschaften bis hin zu den vielfältigen Arbeitskämpfen, die teilweise das ganze Land stillgelegt haben. Das alles belegt einmal mehr: Das kollektive Arbeitsrecht und ganz besonders das Tarif- und Arbeitskampfrecht sind zentrale Elemente des gesamten Wirtschafts- und Arbeitslebens.
Sicher, die Arbeitszeiterfassung war, ist und bleibt ein Aufreger. Ebenso werden gesetzliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu Recht beargwöhnt. Das kollektive Arbeitsrecht stellt aber in seiner Gesamtheit, also dem Tarifrecht, dem Arbeitskampfrecht, der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung ebenso wie in jedem einzelnen Bereich die Basis der Arbeitsbeziehungen dar – zum Guten, wie zum Schlechten!
Über den Mindestlohn, seine gesetzliche Zwangserhöhung und die am 26. Juni 2023 beschlossene Anpassung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission ist bereits vieles gesagt. Wir beobachten mit Sorge eine Entwicklung vom Tariflohn hin zum Staatslohn. Daher soll sich dieses ISWA-Politikseminar mit den vielfältigen Fragen des Tarif- und Arbeitskampfrechts befassen, die wir nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Dazu zählen aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen die Fragen, die mit Tariftreue, digitalen Zugangsrechten und Weitergeltung von Tarifverträgen verbunden sind. Dazu gehören ganz besonders auch die grundsätzlichen Fragen, wie Sozialpartnerschaft bei einer zunehmenden oder doch zumindest als zunehmend empfundenen Polarisierung gestaltet werden kann.
So wie wir uns Anfang des Jahres mit dem Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrags und den weiteren Folgen befasst haben, wollen wir zum Ende des Jahres einen vertieften Blick auf die zentralen Fragen der sozialpartnerschaftlichen Beziehungen richten und den Versuch unternehmen, Antworten auf die Anforderungen zu entwerfen, die sich aus Sicht der Betriebe und Beschäftigten an eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Arbeitskampf- und Tarifrechts stellen.
11:00 Uhr
Akkreditierung
Foyer, I. Etage, vor dem Raum Sevilla
11:30 Uhr
Begrüßung und Einführung
Steffen Kampeter
Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums,
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
11:35 Uhr
Der Blick des Arbeitsministeriums
mit anschließender Diskussion
Jörn Böttcher
Abteilungsleiter für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
13:00 Uhr
Mittagspause
gemeinsames Mittagessen im Hotelrestaurant
14:00 Uhr
Von der Notwendigkeit, den Arbeitskampf in Bahnen zu lenken
mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Richard Giesen
Geschäftsführender Direktor des ZAAR, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
15:30 Uhr
Kaffeepause
16:00 Uhr
Moderierte Podiumsdiskussion: Die Zukunft von Sozialpartnerschaft in Tarifrecht und im Arbeitskampf
Oliver Heinrich
Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes (Tarifpolitik), Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hannover
Dr. Klaus-Peter Stiller
Hauptgeschäftsführer, Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC), Wiesbaden
17:30 Uhr
Ende des ersten Seminartags
18:00 Uhr
Gemeinsames Abendessen
im Hotel-Restaurant auf der I. Etage
09:00 Uhr
Unions- und verfassungsrechtliche Grenzen für Tariftreueanforderungen im Vergaberecht
mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M. (Harvard)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Arbeitsrecht, Freie Universität Berlin
10:30 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Grenzen und Möglichkeiten der Ausweitung der AVE
mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Martin Franzen
Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Juristische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München
12:30 Uhr
Mittagspause
gemeinsames Mittagessen im Hotelrestaurant
14:00 Uhr
Digitale Zugangsrechte in der Betriebsverfassung und für die Mitgliederwerbung mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Markus Stoffels
Institut für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht,
Juristische Fakultät, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
15:30 Uhr
Kaffeepause
16:00 Uhr
Mindestlohn und staatliche Lohnfestsetzung
mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Lena Rudkowski
Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht,
Justus-Liebig-Universität Gießen
17:20 Uhr
Abschlussrunde und Verabschiedung
Steffen Kampeter
Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums,
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
17:30 Uhr
Ende des ISWA-Politikseminars
Bei Teilnahme übernehmen Sie lediglich die Tagungspauschale des Hotel MELIA Berlin, die unmittelbar mit dem Hotel abzurechnen ist. Diese beträgt 178,00 Euro für zwei Tage (Mi: 89€ | Do: 89€).
Bei Bedarf können Sie mit Ihrer Anmeldung eine Übernachtung für den 29. November 2023 dazu buchen. Die Übernachtung kostet 189,00 € für ein Einzelzimmer inkl. Frühstück und ist vom Teilnehmenden selbst zu zahlen.
Die darüber hinausgehenden Kosten des Seminars trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags. Auch das Abendessen am Abend des ersten Seminartags ist für die Teilnehmenden kostenfrei.